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Wiedereintritt - So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind

Das Wiedereintrittsverfahren ist einfach: Sie vereinbaren mit der Pfarrerin/dem Pfarrer einen Termin und erklären schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder die Erziehungsberechtigten. Mit der Bestätigung der Pfarrerin/des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.

Falls vorhanden bitte mitbringen
(wenn die Dokumente nicht vorhanden sind, gibt es unkomplizierte Lösungen):

  1. Taufbescheinigung (die Taufe gilt - auch wenn Sie als Kind getauft wurden und später ausgetreten sind).
  2. Austrittsbescheinigung aus der Kirche / Religionsgemeinschaft.

Rechte und Pflichten als Kirchenmitglied

  • Sie können Patin / Pate werden
  • Sie können an Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen
  • Sie haben Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen, z.B. Trauung und Bestattung
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig wenn Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Das Pfarramt übernimmt für Sie die Meldung an das Finanzamt.

 

 

 

 

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