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Sterben und Tod

Dass das Leben auch im Tod nicht ohne Hoffnung ist, ist eine Überzeugung, die den Kern des christlichen Glaubens berührt. Die Kirche hat über Jahrhunderte Formen herausgebildet, um das Sterben, den Tod und die Trauer zu begleiten. 

Nachfolgende Stichworte sollen die Kontaktaufnahme erleichtern.

Wenn ein Mensch stirbt
Pfarrerinnen und Pfarrer bieten Begleitung an. Wenn Sie das wünschen, setzen Sie sich bitte mit dem Pfarramt in Verbindung.

Aussegnung / Abschied
Die Aussegnung ist ein liturgisch gestalteter Abschied vom Verstorbenen mit Gebet und Zuspruch des Segens. Die Aussegnung kann (oft) am Sterbebett stattfinden. Eine Aussegnung ist (oft) auch noch beim Bestatter möglich.

Wenn Sie selbst nach Worten und Gebeten suchen: In unserem Evangelischen Gesangbuch finden Sie Vorschläge für Gebete und einen Sterbesegen (Nr. 941 ff; Nr. 949), auf dieser Website finden Sie in der rechten Spalte Gebete und Psalmen.  

Das Trauergespräch
Das Trauergespräch nimmt Bezug auf die Fragen, die der Tod eines nahen Menschen aufwirft. Auch die Gestaltung des Trauergottesdienstes wird thematisiert.

Die Trauerfeier
Die Trauerfeier ist ein evangelischer Gottesdienst. Sie ist verbunden mit der christlichen Deutung von Sterben und Tod. Sie ist auch Begleitung der Trauernden und sie ist verbunden mit den Bräuchen um Sterben und Bestattung.

Trauerfeier in der Kirche?
Trauerfeiern können in allen vier Kirchen unserer Kirchengemeinden stattfinden: in Welterod, in Lipporn, in Diethardt und in Oberwallmenach. Das "Praktische", zum Beispiel die Wege zwischen Kirche und Friedhof können in den Ablauf eingeplant werden, auch die Fahrt mit dem Auto.

Kinder bei der Trauerfeier?
Selbstverständlich können Kinder bei der Trauerfeier dabei sein.

Fürbitte im Gemeindegottesdienst
Nach der Bestattung hält die Kirchengemeinde in einem Gemeindegottesdienst Fürbitte. Die Angehörigen sind zu diesem Gottesdienst herzlich eingeladen.

Gedenken am Ewigkeitssonntag
Die Kirchengemeinde gedenkt am letzten Sonntag des Kirchenjahres (am Sonntag vor dem ersten Advent) ihrer Verstorbenen in einem Gottesdienst. Zu diesem Gottesdienst werden die Angehörigen persönlich eingeladen.

 

 

 

 

 

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